Entlastung Ihres Haushalts
Finanzielle Flexibilität

Finanzierung

Externe Finanzierung ermöglicht eine schnelle Realisierung und schafft Freiräume im Haushalt für zusätzliche Maßnahmen

Erschließungsträger

Ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB ermöglicht die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen durch den Erschließungsträger, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.

Alle Erschließungskosten werden um­gelegt und direkt mit den Grunds­tücks­eigentümern abgerechnet. Der kommu­nale Eigenanteil und Beitrags­bescheide entfallen.

Finanzierung

Die Finanzierung realisieren wir nach Ihren Wünschen und dem Institut Ihrer Wahl.

Gleiches gilt für die Bauzeit­finan­zierung anderer Maß­nahmen, welche die KFB als temporärer Bauherr realisiert.

Finanzielle Flexibilität schafft zusätzliche Freiräume im Haushalt.

Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen
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Ihre Vorteile als Kommune, 
wenn Sie Projekte gemeinsam mit der KFB realisieren:

Haushaltsneutrale Lösungen

Entlastung der Verwaltung

Garantierte Festpreise

Transparente Kosten

Garantierte Festpreise

Transparente Kosten

Sichere Vorgehensweise

Permanente Begleitung und Steuerung

Kompetentes, erfahrenes Team

Persönliche Erreichbarkeit

Kompetentes, erfahrenes Team

Persönliche Erreichbarkeit

Berücksichtigung der Regionalität

Über 30 Jahre Projekterfahrung

Wir sind stets für Sie da