Externe Finanzierung ermöglicht eine schnelle Realisierung und schafft Freiräume im Haushalt für zusätzliche Maßnahmen
Erschließungsträger
Ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB ermöglicht die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen durch den Erschließungsträger, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.
Alle Erschließungskosten werden umgelegt und direkt mit den Grundstückseigentümern abgerechnet. Der kommunale Eigenanteil und Beitragsbescheide entfallen.
Finanzierung
Die Finanzierung realisieren wir nach Ihren Wünschen und dem Institut Ihrer Wahl.
Gleiches gilt für die Bauzeitfinanzierung anderer Maßnahmen, welche die KFB als temporärer Bauherr realisiert.
Finanzielle Flexibilität schafft zusätzliche Freiräume im Haushalt.