Kommunale Entlastung
Erschließungsträgerschaft
Wohnbau- und Gewerbe-Gebietserschließung
Eine stetig zunehmende finanzielle Belastung der Kommunen verbunden mit einem zuletzt rasant steigenden Bedarf an Bauland sowohl für die
wohnbauliche wie auch die gewerbliche Nutzung machen es für die Städte und Gemeinden zunehmend notwendig, neue Wege bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Bauland zu gehen.
Ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB ermöglicht die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen durch den Erschließungsträger, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.
Alle Erschließungskosten werden umgelegt und direkt mit den Grundstückseigentümern abgerechnet. Der kommunale Eigenanteil und Beitragsbescheide entfallen.
Erschließungsträgerschaft
Vorteile
Objekte
Komplexe Fälle
Mehr als 718 erfolgreich abgeschlossene Projekte bieten die Grundlage und liefern das Wissen für größere Herausforderungen. Meist kann eine private Erschließungsträgerschaft bessere Lösungen für die Beteiligten bieten als die konventionelle, öffentliche Vorgehensweise.
Wir versprechen Ihnen – das zahlt sich aus!