Ein transparentes Konzept
Die KFB Leasfinanz GmbH aus Reuth bei Erbendorf (Landkreis Tirschenreuth) arbeitet seit nahezu 30 Jahren ausschließlich für Städte und Gemeinden. Viele Mietkauf- und viele Leasingverträge sind seither mit Gebietskörperschäften oder deren Tochtergesellschäften abgeschlossen worden. Darunter auch eine Menge PV-Anlagen auf kommunalen Immobilien und Kläranlagen.
Von allen Seiten wird nun reklamiert, dass die klimaneutrale Energiegewinnung zu langsam voranschreitet. Das stimmt, weil einerseits oft die Materialien und die Teile zur Konfigurierung von PV-Anlagen fehlen, aber auch andererseits Kommunen damit haushaltsrechtliche Probleme haben. Zunächst müssten diese Investitionen in den Haushalt und die Investitions- und Liquiditätspläne ordentlich als Ausgaben eingestellt werden. Weiterhin lassen die Einnahmen auf sich warten. Somit wird wohl die Umsetzung, dass auf allen öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen zur grünen Stromgewinnung verpflichtend sind, nicht ad hoc eintreten.
Das läuft bei der KFB ganz anders. Die KFB sucht zusammen mit der Kommune geeignete Gebäude aus, auf denen es Sinn macht, PV-Anlagen zu platzieren. Dann holt die KFB von regionalen Projektanten Angebote ein, die dafür die Planung und die passenden Teile zusammenstellen, sowie die Anträge aus einer Hand liefern und organisieren können. Es eignen sich nicht nur Turn- oder Bauhofhallen. Auch Dächer und Plätze – beispielsweise in und auf Kläranlagen – können mit PV-Anlagen bestückt werden. Mit Kostenvoranschlägen geht die KFB anschließend in den Gemeinderat. In Kooperation mit einem regionalen Kreditinstitut oder der Hausbank der Kommune erstellt die KFB Leasfinanz GmbH das Finanzierungskonzept dahingehend, dass alle Ausgaben für Planung, Projektierung, Anschaffung und In-Gang-Setzung von der KFB als Partner der Kommune und Mietverkäufer getragen werden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Einnahmen erzielt werden, oder der Eigenverbrauch die, Stromrechnung der Kommune reduziert, werden die Erträge unmittelbar und direkt an den Mietverkäufer, sprich an die KFB Leasfinanz GmbH, einbezahlt, und zwar so lang, bis die Investitionskosten auf null gesetzt sind.
Zu den Ausgaben zählen natürlich auch die Wartung, Versicherung und die Kosten des Betriebs, Zu den Einnahmen der Verkauf der Kilowattstunden und der Eigenverbrauch der als Einnahme gutgeschrieben wird. So holt die KFB Leasfinanz die Vorsteuer aus den Anschaffungen zurück und kehrt die Mehrwertsteuer gegenüber dem Finanzamt solang aus, bis das Darlehenskonto bei der KFB aus dem kreditorischen Saldo in einen debitorischen Saldo übergeht.
Das Ganze: ist absolut transparent, weil die Bank für den Kreditvertrag auf Namen und Rechnung der KFB Leasfinanz GmbH der Kommune von jedem Kontoauszug ein Duplikat mit der Domizilstelle der PV-Anlage übergibt. So ist die Kommune ständig auf dem Laufenden, was die Einnahme- und Ausgabesituation betrifft. Im Sinne der Bankrisiken ist das ein sicheres Konzept und interessant für jedes Kreditinstitut, weil die Abtretung der Ansprüche aus dem Mietkaufvertrag oder Leasingvertrag der KFB an die Bank als kommunaldarlehensfähig im Sinne des § 10 des Kreditwesengesetzes gilt. Auch die Rechtsaufsichten der Kommunen haben mit diesem Modell kein Problem, weil es sich um kostenrechnende Einrichtungen handelt und noch bei keiner PV-Anlage in Deutschland einer Kommune oder einer Bank ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. > Artikel aus der BSZ vom 2. September 2022